FAQ: Was müssen Sie jetzt zum neuen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wissen?

Die Digitalisierung ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und schafft neue Möglichkeiten – das hat uns die COVID-19-Pandemie einmal mehr gezeigt. Dass dieses Thema auch für die Gesundheitsbranche und insbesondere Krankenhäuser immer relevanter wird, verdeutlicht jetzt auch die Politik: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn brachte am 23. Oktober 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz auf den Weg, mit dem in den kommenden Jahren über 4,3 Milliarden Euro in die Modernisierung und Digitalisierung von Krankenhäusern investiert werden sollen. Warum die Digitalisierung im Krankenhaus immer wichtiger wird, welche Projekte förderfähig sind und was Sie tun können, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Warum überhaupt Digitalisierung in Krankenhäusern?

Die Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Das wird uns gerade in der Pandemie-Zeit immer wieder bewusst. Krankenhäuser sollten in ihre Modernisierung, Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren, um besonders in diesen Zeiten, aber auch in Zukunft funktionieren zu können und mit dem gesellschaftlichen Wandel zu gehen. Digitalisierung bedeutet dabei grundsätzlich, dass analoge Inhalte oder Prozesse in eine digitale Form oder Arbeitsweise umgewandelt werden – z. B. durch die Implementierung von Technik und digitalen Konzepten.

Viele Unternehmen setzen bereits in ihrer alltäglichen Praxis auf digitale und moderne Lösungen, z. B. in Form von Apps. Diese erleichtern den Arbeitsalltag und vermeiden Fehler, insbesondere weil sie nutzerfreundlich sind und Daten zentral an einem Ort gespeichert und ausgetauscht werden können. Die Nutzer sparen so wertvolle Zeit. Vor allem für das überlastete Pflegepersonal kann das ein großer Gewinn sein. Und nicht nur das Personal, sondern auch die Patienten profitieren von der Digitalisierung: Ihre Versorgung verbessert sich und mit dem richtigen IT-Sicherheits-Konzept können ihre Daten besser abgesichert werden.

Um es mit den Worten unseres Bundesgesundheitsministers zu sagen:

„Wir senden damit [- mit dem Krankenhauszukunftsgesetz -] das klare Signal: Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben! Wir investieren in ihre digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Und wir spannen unseren Schutzschirm für die Kliniken weiter aus – weil wir wissen, dass einige Krankenhäuser immer noch unter den finanziellen Folgen der Pandemie leiden. So verbessern wir die Versorgung der Patienten und sorgen für mehr Sicherheit.“

Was genau ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KZHG)?

Das Krankenhauszukunftsgesetz (kurz: KHZG) ist ein Investitionsprogramm für Krankenhäuser, mit dem Gesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern ein „digitales Update“ verschaffen möchte. Mit mehr als 4 Milliarden Euro werden Projekte gefördert, die zur Modernisierung der Krankenhäuser beitragen. Dazu gehören z. B. zukunftsweisende Notfallkapazitäten, Digitalisierungsprojekte und IT-Sicherheit. 15% der Fördermittel müssen dabei für die Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden. Am 29. Oktober 2020 ist das KHZG in Kraft getreten. Bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder nun Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherheit stellen. Weitere Fristen und einen übersichtlichen Zeitplan des Gesetzes zeigt Abbildung 1. Den konkreten Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Abb. 1: Zeitplan nach KHZG, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Abb. 1: Zeitplan nach KHZG, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Finanzierungsumfang: Welche Projekte sind förderfähig?

Bei der Realisierung von IT-Projekten entstehen mehrere Kostenfaktoren wie z. B. technische, personelle und räumliche Maßnahmen. Diese können im Rahmen des KHZG finanziert werden. Auch die Erbringung der Nachweise zur Förderfähigkeit ist erstattungsfähig.

Grundsätzlich sind laut des Bundesministeriums für Gesundheit folgende Projekte förderfähig:

  1. Digitalisierung der Notaufnahme
  2. Patientenportal für digitales Aufnahme- und Entlassmanagement*
  3. Elektronische Dokumentation von Pflege und Behandlungsleistungen*
  4. Teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme*
  5. Digitales Medikationsmanagement*
  6. Interner digitaler Prozess zur Anforderung von Leistungen*
  7. Abstimmung des Leistungsangebotes mehrerer Krankenhäuser (z. b. durch Cloud-Computing-Systeme)
  8. Onlinebasiertes Versorgungsnachweissystem für Betten
  9. Weiterentwicklung telemedizinischer Verfahren*
  10. Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der IT-Systeme
  11. Anpassung von Patientenzimmern an besondere Behandlungserfordernisse

* Die Kosten für die Förderprojekte P2-P6 und P9 haben bestimmte Bedingungen. Mehr dazu auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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Wie können Sie vorgehen, wenn Sie gefördert werden möchten?

Denken Sie darüber nach, ein Digitalisierungsprojekt in Ihrem Krankenhaus durchzuführen und sich von dem KHZG finanzieren zu lassen? Dann prüfen Sie zunächst, welche Projekte Sie konkret umsetzen wollen und ob diese überhaupt förderfähig sind. Schaffen Sie die richtigen Voraussetzungen dafür und stellen Sie eine Bedarfsanmeldung bei Ihrem Bundesland. Machen Sie sich für Ihre Anmeldung Gedanken dazu, wie Sie diese Projekte in die Tat umsetzen können: Welche IT-Voraussetzungen sind bei Ihnen bereits gegeben (nutzen Sie z. B. SAP oder eine andere Software)? Welche Technik und welches Knowhow benötigen Sie für die Prozesse, die Sie digital abbilden wollen? Wer kann Sie bei der Umsetzung unterstützen?

Im Unternehmenskontext haben sich z. B.  Fiori-Apps bewährt, um Arbeitsprozesse zeit- und kostensparend abzuwickeln. Auch in Krankenhäusern können Fiori-Apps eine geeignete Möglichkeit darstellen, Prozesse zu digitalisieren und mobil abzubilden.

Tobias Feldherr

Was müssen Sie jetzt zum neuen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wissen?

Benötigen Sie Hilfe bei der Beantwortung dieser Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne und wir vereinbaren ein unverbindliches Inspirationsgespräch zu Ihren Einsatzmöglichkeiten von digitalen Lösungen, die den Kriterien des KHZG entsprechen.

Tobias Feldherr

Tobias Feldherr

Als Management & Technologieberater im Bereich Mobility verbinde ich tiefgehende fachliche Expertise mit langjährigem Projektleitungs-Know-How. Diese Kombination liefert mir die Grundlage, meine Kunden-Projekte zum Erfolg zu führen. Gerne unterstütze ich Sie bei den Themen mobile Infrastrukturen und App-Entwicklung mit SAPUI5 oder Low-Code.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich!



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4 Kommentare zu "FAQ: Was müssen Sie jetzt zum neuen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wissen?"

Florian Konig - 29. März 2021 | 09:10

Hallo Herr Schießl,

unter welchen Voraussetzungen werden die Investitionen gefördert?

Mit freundlichen Grüßen,
Florian Konig

Antworten
Tobias Schießl - 25. Mai 2021 | 15:52

Hallo Herr Konig,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Bund hat wie Sie richtig wissen einige Voraussetzungen an die Förderfähigkeit der Projekte gestellt. Das betrifft beispielsweise den Inhalt des Projekts selbst (dieser muss in eine oder mehrere von 11 Kategorien gehören) oder aber auch das Projekt-Setup, z.B. beteiligte Dienstleister. Das in einem Satz zusammenzufassen ist mitunter etwas schwierig, da verschiedene Kriterien erfüllt sein müssen. Ich kann Ihnen hier aber unser Webinar empfehlen, wo wir unter anderem auf diese und weitere Fragen eingehen: https://mission-mobile.de/webinar/krankenhauszukunftsgesetz-khzg/
Viele Grüße,
Tobias Schießl

Antworten

Hallo Herr Schießl,

muss der IT-Dienstleister, der den Antrag stellt, auch der gleiche sein, der mich bei der Umsetzung unterstützt, oder kann ich bei Projektstart noch wechseln?

Mit freundlichen Grüßen
Leon Bader

Antworten
Tobias Schießl - 25. Mai 2021 | 15:48

Hallo Herr Bader,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sind prinzipiell immer frei in der Wahl des Dienstleisters, auch nach der Antragsstellung. Wichtig ist nur, dass der federführende Dienstleister, mit dem Sie das Projekt angehen, entsprechend zertifiziert ist.
Wenn Sie mit mehreren Dienstleistern zusammenarbeiten, kommt es darauf an, ob einer von diesen den Hut aufhat oder alle mehr oder weniger unabhängig voneinander agieren. Im ersten Fall reicht es aus, wenn der hauptsächlich tätige Dienstleister, der die Übrigen koordiniert, die entsprechenden Zertifizierungen vorweisen kann. Wenn alle unabhängig agieren, so muss jeder Dienstleister die Zertifizierungen nachweisen können.
Viele Grüße,
Tobias Schießl

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Sophie Weber
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