FAQ zum Krankenhauszukunftsgesetz – Antworten auf die häufigsten Fragen
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) können (Uni-)Kliniken und Krankenhäuser seit Beginn des Jahres ihre Digitalisierungsprojekte von Bund und Ländern bezuschussen lassen. In unseren bisherigen Beiträgen zum Thema haben Sie bereits erfahren, was Sie beim KHZG beachten sollten und welche Benefits Sie durch die Digitalisierung mit Fiori-Apps erhalten. In unserem Webinar zum KHZG gibt unser Experte Max-Ludwig Stadler Informationen und Tipps, welche Projekte Sie einreichen können, wie Sie dabei am besten vorgehen und welche Fristen für Sie relevant sind. In diesem Beitrag erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns derzeit zum KHZG erreichen. So viel vorab: Wenn der Standort Ihres Krankenhauses in NRW liegt, dann sollten Sie sich beeilen – der Antrag kann nur noch bis zum 20.05. abgegeben werden.
Beantragung der Förderung und Projektplanung mit einem IT-Dienstleister: Was meint die „Erbringung von Nachweisen für das Vorhaben durch den IT-Dienstleister”?
Hintergrund: Das Vorgehen zur Beantragung einer Förderung über das KHZG beinhaltet 6 Schritte – von der Erstellung des Projektplans für das Digitalisierungsprojekt bis schließlich zur Antragsprüfung und Bereitstellung der Fördermittel durch das BAS. Schritt 2 ist dabei die „Beauftragung eines berechtigten IT-Dienstleisters zur Erbringung von Nachweisen für das Vorhaben.“
Viele Verantwortliche von Krankenhäusern stellen sich gerade die Frage, was genau unter der „Erbringung von Nachweisen für das Vorhaben durch einen IT-Dienstleister” im KHZG zu verstehen ist. Gemeint ist, dass Sie nach der Erstellung Ihres Projektplans die Erfüllung der Tatbestände, die für die Bezuschussung eines Projektes durch das KHZG notwendig sind, überprüfen lassen müssen. Für diese Prüfung ist es sinnvoll und auch notwendig, dass Sie den Projektplan vor dem Einreichen mit einem berechtigten IT-Dienstleister absprechen. Diese Absprache sollten Sie dann, gemeinsam mit dem eigentlichen Projektplan, an die zuständige Landesbehörde übermitteln. Mit der Überprüfung durch einen zertifizierten IT-Dienstleister ist einsehbar, ob und wie die Planung Ihres Projektes technisch realisierbar ist.
Beantragung der Förderung und Projektplanung mit einem IT-Dienstleister: Wer sind zertifizierte IT-Dienstleister?
Anknüpfend an die erste Frage kommt mit der Suche nach einem geeigneten IT-Dienstleister häufig Unsicherheit darüber auf, welche Unternehmen eigentlich berechtigt sind, um die genannten Nachweise durchführen zu dürfen. Dazu lässt sich sagen, dass sich nicht ganze Unternehmen als zertifizierte IT-Dienstleister ausweisen können, sondern einzelne Mitarbeiter*innen diese Zertifizierung erlangen. Mit dieser sind die jeweiligen Consultants dann berechtigt, Ihren Projektplan und dessen Umsetzung gemeinsam mit Ihnen zu überprüfen.
Einige unserer Consultants verfügen über diese Zertifizierung und sind daher berechtigt, die Überprüfung vorzunehmen. Bei Interesse können Sie sich gerne bei mir melden und gemeinsam erarbeiten wir Ihr Projekt für das KHZG.
Fördermittelempfänger: Wird es Ähnliches auch für ambulante Versorgungsdienste geben?
Mit den Unterstützungen durch das KHZG stellt sich für viele medizinische Einrichtungen, wie z. B. Arztpraxen, die Frage nach weiteren Förderungsmaßnahmen für die Digitalisierung außerhalb eines Krankenhauses. Ein solches Vorhaben ist uns zurzeit leider nicht bekannt. Die Förderungen des KHZG schließen bewusst nur Kliniken und Hochschulkliniken ein. Ob oder wann Maßnahmen für den Ausbau der digitalen Struktur in weiteren medizinischen Einrichtungen folgen, ist bis dato unklar.
Sind auch nicht-medizinische SAP-Projekte förderungsfähig?
Prinzipiell sind mit dem KHZG Projekte förderungsfähig, die die Digitalisierung in einem Krankenhaus oder einem Universitäts-Klinikum vorantreiben. Es ist also zwingend notwendig, dass Ihr geplantes Projekt im Rahmen des Ausbaus der digitalen Struktur in eben diesen Bereichen stattfindet. Um Unterstützung für ein nicht-medizinisches Digitalisierungsprojekt zu erhalten, müssten Sie daher sehr gut argumentieren und darlegen, inwiefern einer der Tatbestände, die für die Förderung erfüllt sein müssen, in Ihrem Fall zur Anwendung kommt. Da mit dem KHZG explizit medizinische Arbeit digitalisiert werden soll, um auf diesem Weg die Qualität für Mitarbeiter*innen und Patient*innen zu erhöhen, wird die Förderung eines nicht-medizinischen Projektes schwierig.
Welche Fristen gelten für die Anträge förderungsfähiger Projekte?
Bei den Fristen, die Sie bei der Einreichung Ihres Projekts einhalten müssen, ist es zunächst einmal wichtig, dass sich diese von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Hat das Krankenhaus, für das Sie arbeiten, in NRW, Bayern oder Berlin seinen Standort, müssen Sie Ihren Projektantrag bereits bis Ende Mai abgeben, um entsprechende Fördermittel erhalten zu können. In dieser Tabelle finden Sie die Fristen für alle Bundesländer übersichtlich zusammengefasst:
Bundesland | Frist |
Baden-Württemberg | Projektskizze: 23.04.2021, Bedarfsanmeldung: 15.10.2021 |
Bayern | Bedarfsanmeldung: 31.05.2021 |
Berlin | Bedarfsanmeldung: 31.05.2021 |
Brandenburg | Bedarfsanmeldung: 28.05.2021 |
Bremen | Bedarfsanmeldung: 30.09.2021 |
Hamburg | Bedarfsanmeldung: 31.01.2021 |
Hessen | Bedarfsanmeldung: 30.06.2021 |
Mecklenburg-Vorpommern | Intressenbekundung: 28.02.2021 |
Niedersachsen | Bedarfsanmeldung: 30.06.2021 |
Nordrhein-Westfalen | Bedarfsanmeldung: 17.05.-31.05.2021 |
Rheinland-Pfalz | Bedarfsabfrage: 22.02.2021, Bedarfsanmeldung: 01.04.-15.05.2021
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Saarland | Bedarfsanmeldung: 30.04.2021 |
Sachsen | Interessenbekundung: 28.02.2021, Bedarfsanmeldung: vrs. 3.Quartal 2021
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Sachsen-Anhalt | Erstbeurteilung: 31.05.2021, Bedarfsanmeldung: 3.Quartal 2021
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Schleswig-Holstein | Bedarfsanmeldung: 31.05.2021 |
Thüringen | Bedarfsanmeldung: 30.09.2021 |
Tiefergehende Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie in unserem ca. 60–minütigen Webinar zum KHZG. Wenn Sie teilnehmen möchten, können Sie sich hier kostenlos anmelden.
FAQ zum KHZG
Ich hoffe, dass wir Ihnen hiermit schon einige Fragen beantworten konnten. Sollten Sie noch weitere Fragen zum KHZG allgemein oder ganz konkret zu Ihrem Projekt haben, kontaktieren Sie mich gerne per Mail oder melden Sie sich zu unserer kostenlosen Websession an. Gerne schaue ich mir Ihren konkreten Fall zeitnah an und wir prüfen gemeinsam, inwiefern wir eine Förderung bei Ihnen umsetzen können.