{"id":10375,"date":"2022-11-12T15:08:50","date_gmt":"2022-11-12T14:08:50","guid":{"rendered":"https:\/\/mission-mobile.de\/?p=10375"},"modified":"2023-03-27T08:45:33","modified_gmt":"2023-03-27T06:45:33","slug":"fit-fuer-dsgvo-mit-emm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mission-mobile.de\/mobility-infrastruktur\/security\/fit-fuer-dsgvo-mit-emm\/","title":{"rendered":"Fit f\u00fcr DSGVO mit Enterprise Mobility Management"},"content":{"rendered":"\n
Datenschutz lässt sich nicht im Nachhinein einführen – <\/em>Seit dem 25. Mai 2018 gilt die im April 2016 verabschiedete „Datenschutz Grundverordnung“ (DSGVO). Im Zuge der DSGVO wurde für die Europäische Union ein umfassendes Rechtssystem für Datensicherheit und -schutz eingeführt. Wenn sie nicht eingehalten wird, drohen nicht nur erhebliche Geldstrafen, sondern auch ein Imageschaden. Die Höchststrafe liegt bei 4% des weltweiten Ertrags des Unternehmens.<\/p>\n Zur Einhaltung der DSGVO benötigt jedes Unternehmen ein umfassendes sowie gut strukturiertes Enterprise-Mobility-Management-Programm (EMM). Wir wollen Ihnen hier Rahmenbedingungen aufzeigen, mit denen Ihr Unternehmen die Richtlinien für mobilen Datenschutz und mobile Sicherheit bewerten kann.<\/p>\n